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Eheleute Eleonore und Friedrich Portheine Stiftung - Hilfe wo am Nötigsten

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Die Eheleute Eleonore und Friedrich Portheine Stiftung - Hilfe wo am Nötigsten ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Nordhorn.[1] Sie ist seit 2005 anerkannt.

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung soll die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sein. Dabei sollen insbesondere Personen aus wirtschaftlich benachteiligten Familien durch finanzielle Zuwendungen unterstützt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 8 Stiftungen mit Sitz in Nordhorn verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2005 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Niedersachsen, Eintrag „Eheleute Eleonore und Friedrich Portheine Stiftung - Hilfe wo am Nötigsten“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:NordhornLand NiedersachsenStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2005