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Elisabeth Mann-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Elisabeth Mann-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 1992 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Soziales & Wohlfahrt und Sport & Freizeit.

Zweck laut Satzung

a) Die Förderung des Motorradsports sowie die Förderung des Sports allgemein; b) Die Förderung der sportlichen Ausbildung von physisch und psychisch behinderten Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch therapeutisches Reiten auf dem Gestüt Mutzenhof als Zweckbetrieb; c) die Förderung der Ausbildung von Auszubildenden zum Beruf des Pferdewirts auf dem Gestüt Mutzenhof als Zweckbetrieb, vorrangig in den Fachrichtungen „Pferdezucht" und „Pferdehaltung und Service" nach Maßgabe der berufsrechtlichen Bestimmungen; d) Die Unterhaltung einer Ausbildungsstätte für angehende Pferdewirte auf dem Gestüt Mutzenhof sowie die Veranstaltung von Berufsseminaren, auch im Einvernehmen mit der Staatlichen Berufsschule München-Land in München (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.910 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

der Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt (§ 7 Abs. 3 Satz 1 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei oder drei Mitgliedern, die vom Beirat für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt werden (§ 7 Abs. 1 Satz 1 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsbeirat bestimmt einen Vorsitzenden des Stiftungsvorstands und einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt (§ 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung).

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsbeirat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 1.319 in München erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Seit 1992 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Elisabeth Mann-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.