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Elisabeth-Stiftung des Deutschen Roten Kreuzes zu Birkenfeld/Nahe

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Birkenfeld · anerkannt 1966

Wofür diese Stiftung da ist

(1) Die Stiftung dient der stationären und ambulanten Krankenbehandlung, der Pflege, der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und sonstigen schulischen und beruflichen Förderungsmaßnahmen im Rahmen der einschlägigen Gesetze.
(2) Sie errichtet, unterhält und betreibt die dafür notwendigen Einrichtungen, insbesondere
- ein Krankenhaus mit einer Krankenpflegeschule
- ein Berufsförderungswerk
- ein Jugendwerk für Bildung und Soziales
- ein Bildungsinstitut für Gesundheit und Soziales
- Einrichtungen für Senioren
Weitere Einrichtungen zur Erfüllung von Aufgaben nach dem Stiftungszweck können geschaffen werden.
(3)Die Einrichtungen sollen fortlaufend den Erfordernissen einer sachgerechten Erfüllung der gestellten Aufgaben angepasst werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Walter-Bleicker-Platz
55765 Birkenfeld

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1966 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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