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Lichterloh-Stiftung

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gemeinnützig

Die Lichterloh-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2011 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zwecke der Stiftung sind
(a) die Förderung von Bildung und Erziehung sowie der Jugendhilfe,
(b) die Förderung von Wissenschaft und Forschung,
(c) die selbstlose Unterstützung von Personen, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Der Satzungszweck zu lit. (a) wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung eigener Ausbildungs- und Lernprogramme, ggf. auch in Form von Wettbewerben, in schulüblichen Fächern (Sprachen, Naturwissenschaften, Kunst, interkulturelle Bildung, Sport) sowie die ideelle und materielle Unterstützung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die entsprechende Programme anbieten. Die Stiftung ist in diesem Rahmen auch berechtigt, Baumaßnahmen für Schulgebäude, die entsprechenden Zwecken dienen, vorzunehmen oder zu fördern.
Der Satzungszweck zu lit. (b) wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung oder finanzielle Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, die Vergabe von Forschungsaufträgen sowie das Ausloben von Preisgeldern für Forschungsprojekte, die die Behandlung von Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen von Kindern zum Gegenstand haben. Die Vergabe von Preisgeldern ist in Richtlinien zu regeln, die der vorherigen Zustimmung des Finanzamtes bedürfen, auch im Falle ihrer Abänderung.
Der Satzungszweck zu lit. (c) wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die an Depressionen oder anderen psychischen Krankheiten leiden, z.B. durch die Übernahme nicht gedeckter Kosten für psychologische und psychiatrische Behandlungen, Kuraufenthalte oder ähnliches.
Alle Satzungszwecke können im In- und Ausland verfolgt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2011 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Lichterloh-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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