Stiftung24

Stiftung Freundeskreis

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2005

Satzungszweck

Unterstützung von Aktivitäten, welche die Behandlung, Rehabilitation und Pflege Kranker und Behinderter zum Gegenstand haben und darauf abzielen, deren Lebensbedingungen zu verbessern und ihnen eine möglichst weitgehende Selbständigkeit und Wiedereingliederung in das soziale Leben zu ermöglichen, insbesondere durch die Beschaffung der Mittel für steuerbegünstigte Körperschaften, die im Bereich der Behandlung, Rehabilitation, und Pflege Kranker und Behinderter tätig sind. Die Stiftung will durch diese Aktivitäten in der Öffentlichkeit das Verständnis für Kranke und Behinderte, insbesondere für psychisch erkrankte Menschen, wecken und zu tätiger Mitverantwortung an dem Schicksal dieses Personenkreises aufrufen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Gesundheit: der Hintergrund

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Fuhlsbütteler Damm 83-85
22335 Hamburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Dr. Stephanie Wuensch (Vorstandsvorsitzende)|Karen Blödow (Stellvertretende Vorsitzende)

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2023
Anerkennung2005
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2005 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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