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Emilie-Hopp-Gedächtnisstiftung

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gemeinnützig

Die Emilie-Hopp-Gedächtnisstiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Emden.[1] Sie ist seit 1988 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Mildtätigkeit.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Unterstützung von bedürftigen Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums "Am Treckfahrtstief" in Emden und angemessene Pflege der Grabstätten von Frau Emilie Hopp und Frau Dr. Dora Grete Hopp auf dem evangelischen Friedhof in Hagen-Haspe. Die Stiftung kann ausnahmsweise auch dem Schulträger Zuschüsse zum Erwerb von Geräten und Ausrüstungen für das Gymnasium "Am Treckfahrtstief" in Emden, die über das notwendige Maß im Sinne des § 108 NSchG hinausgehen, gewähren.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 15 Stiftungen mit Sitz in Emden verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Niedersachsen ist dieser Eintrag einer von 2.329. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1988 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Niedersachsen, Eintrag „Emilie-Hopp-Gedächtnisstiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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