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Andreas-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Vechta · anerkannt 2006

gemeinnützig

Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 52 ff. Abgabenordnung (AO). Die Stiftung ist auch eine Förderstiftung i. S. des § 58 Nr. 1 AO. Sie fördert insbesondere Personen, die einer besonderen Unterstützung im Sinne von § 53 AO bedürfen. Dieses kann sowohl durch finanzielle oder ideelle Unterstützung dieser Personen selbst als auch durch Förderung von als steuerbegünstigt i. S. der Abgabenordnung anerkannten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen geschehen. Insbersondere sollen die Einrichtungen und Dienste gefördert werden, die in der Trägerschaft des Andreaswerks e. V., Vechta stehen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Soziales & Wohlfahrt

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Kontaktdaten

Anschrift

D -
49377 Vechta

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2006
Anerkennung21.11.2006
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtArL Weser-Ems
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Vechta sind insgesamt 14 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2006 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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