Stiftung Regenbogen Arbeit Wohnen Kultur
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 2013
gemeinnützig
Satzungszweck
die Förderung des Gesundheitswesens, vor allem die Integration und Inklusion von Menschen mit seelischen, körperlichen und sozialen Beeinträchtigungen und Behinderungen, sowie des Wohlfahrtswesens.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Gesundheit tun
Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Werinherstr. 45
81541 München
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Stiftungsvorstand. Dieser vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Je zwei Stiftungsvorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinsam. Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern. Die Amtszeit der Stiftungsvorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Stiftungsvorstandsmitglieds wird das neue Mitglied nur für den vRest der Amtszeit gewählt/zugewählt. Ein ausscheidendes Mitglied bleibt bis zur Wahl/Zuwahl des jeweiligen nachfolgenden Mitglieds im Amt.
Organe
Stiftungsvorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Regenbogen e.V. |
|---|---|
| Gegründet | 2013 |
| Anerkennung | 18.12.2013 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 1.186 Stiftungen mit Sitz in München verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Die Anerkennung im Jahr 2013 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:04. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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