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EpilepSIE-Stiftung der Diakonie in Hessen (nicht rechtsfähig)

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

kirchliche Stiftung

Die EpilepSIE-Stiftung der Diakonie in Hessen (nicht rechtsfähig) ist eine kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Gesundheit.

Wofür diese Stiftung da ist

Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Die Stiftung hilft hessenweit Menschen mit Epilepsien, insbesondere durch die Finanzierung von Beratungs- und weiteren Hilfsangeboten. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und trägt so dazu bei, die gesellschaftlichen Vorurteile und Unwissenheit gegenüber dem Krankheitsbild abzubauen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Rudolf Herfurth - Vors. Prof. Bernhard Meyer - stv. Vors. Dipl.-W.Ing. Wilfried Knapp - Stiftungsdirektor

Organe

Vorstand Stiftung Diakonie Hessen Nassau

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Frankfurt am Main sind insgesamt 953 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 953 Stiftungen mit Sitz in Frankfurt am Main verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2010 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „EpilepSIE-Stiftung der Diakonie in Hessen (nicht rechtsfähig)“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Frankfurt am MainLand HessenGesundheitKirchliche Stiftungkirchliche Stiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2010