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Erich-Mundstock-Stiftung

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gemeinnützig

Die Erich-Mundstock-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Vechelde.[1] Sie wurde 1997 errichtet und 1998 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Soziales & Wohlfahrt.

Zweck laut Satzung

Die Stiftung bezweckt die Förderung und Unterstützung von Personen, die infolge von Alter, Krankheit und Behinderung auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, sowie die Pflege und Förderung der Jugend, insbesondere begabte Schüler, Lehrlinge und Studenten. Höchstens 1/3 ihres Einkommens kann die Stiftung dazu verwenden, um in angemessener Weise den Stifter, seine Ehefrau und sowie Kinder und Kindeskinder zu unterhalten, ihre Lebensführung und Ausbildung zu unterstützen und ihr Andenken in geeigneter Weise zu ehren.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Niedersachsen ist dieser Eintrag einer von 2.329. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1998 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Niedersachsen, Eintrag „Erich-Mundstock-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 01.07.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.