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Wilhelmstift

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kirchliche Stiftung

Die Stiftung „Wilhelmstift“ ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bad Frankenhausen.[1] Sie ist seit 1895 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck Zweck der Stiftung ist die Jugendfürsorge vorzugsweise für die Region Bad Frankenhausen. Die Stiftung ist offen für andere soziale Hilfen für Menschen in Not. Unter Vernetzung eigener kirchengemeindlicher und kommunaler Aktivitäten stellt die Stiftung hierzu insbesondere sachliche und finanzielle Mittel, personelle und organisatorische Hilfen bereit, betreibt Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Hilfe für Behinderte und sozial Schwache oder beteiligt sich daran. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: a) Erziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen mit dem Ziel ihrer Eingliederung in das Leben unserer Gesellschaft und der Kirche. b) Errichten und Betreiben von Tageseinrichtungen und Wohnstätten für Kinder, Jugendliche und junge Menschen, die sozialpädagogische und jugendfürsorgerische Hilfen benötigen. c ) Hilfen zur beruflichen Bildung junger Menschen. d ) Hilfen für behinderte Menschen. (3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes, Steuerbegünstigte Zwecke'' der Abgabenordnung.   § 3 Einschränkungen (1) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen. (2) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des jederzeit widerruflichen Stiftungsgenusses besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Aufgaben des Vorstandes, Geschäftsführer (1) Der Vorstand verwaltet die Stiftung im Rahmen der Satzungsnormen und gesetzlichen Bestimmungen. ¿ ( 4 ) Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder , nämlich den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied, vertreten , soweit nicht dem Geschäftsführer für bestimmte Aufgabenbereiche die alleinige Vertretungsbefugnis erteilt worden ist.

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 6-8

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Wilhelmstift“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

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