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Europäische Stiftung für Selbstheilungsprozesse i.L.

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigerloschen

Die Europäische Stiftung für Selbstheilungsprozesse i.L. ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Fuchstal.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Wissenschaft & Forschung. Im Verzeichnis ist sie als erloschen geführt.

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung sowie Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Selbstheilungsprozesse.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er handelt jeweils durch zwei Mitglieder gemeinsam, wobei ein Mitglied der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss. Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus zwei bis drei Personen besteht. Die Amtszeit beläuft sich auf fünf Jahre.

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Fuchstal ist dies der einzige Eintrag des Verzeichnisses. Eine eigene Städteseite gibt es dafür nicht; die Einträge der Umgebung stehen über das Bundesland zur Verfügung.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 2007 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Europäische Stiftung für Selbstheilungsprozesse i.L.“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land BayernBildung & ErziehungWissenschaft & ForschungGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2007