Stiftung24

Förderstiftung Hamburger Kunsthalle

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2010

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie von Wissenschaft und Forschung. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechts und andere steuerbegünstigte Körperschaften.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) finanzielle Zuwendungen an die Hamburger Kunsthalle (Stiftung des öffentlichen Rechts) zur Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken im Sinne von Absatz 1 unter Einbeziehung von Maßnahmen zur Renovierung und Instandhaltung der Kunsthalle, unabhängig davon, ob die Gebäude einschließlich Zubehör im Eigentum der Hamburger Kunsthalle (Stiftung des öffentlichen Rechts) stehen.
b) Förderung der künstlerischen Wissensvermittlung sowie Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, beispielsweise Organisation und Durchführung von Vorträgen über bildende Kunst, Zuschüsse für Forschungsarbeiten oder Drucklegungen, Zuschüsse zur Erhaltung und Wiederherstellung von Kulturwerten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Glockengießerwall 1
20095 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2010
Anerkennung2010
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 2010 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis