Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte (Polytechnische Gesellschaft)
PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag
gemeinnützig
Die Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte (Polytechnische Gesellschaft) ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 1940 und 2007. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.
Stiftungszweck
Förderung und Unterstützung von bedürftigen Blinden und sehbehinderten Menschen beiderlei Geschlechts.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Herr Andreas Enzmann (Vorsitzender)
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Mildtätigkeit in Frankfurt am Main
In Frankfurt am Main
In Hessen
- ZNER-Stiftung Lohfelden
- Werraland Stiftung für Familiengesundheit Bad Sooden-Allendorf
- Hans-Albrecht von Dobschütz Stiftung Kassel
- Jubiläumsstiftung der Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt Darmstadt
- Familienstiftung Uhrig 2023 Neuhof
- Stiftung Dr. Peter Orth Wiesbaden
- Anneliese Pohl-Stiftung Marburg
- Andy Bohn Familienstiftung Darmstadt
- Alle in Hessen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte (Polytechnische Gesellschaft)“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.