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Frankfurter Stiftung für krebskranke Kinder

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Frankfurter Stiftung für krebskranke Kinder ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

Förderung der Gesundheitspflege krebskranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Wissenschaft & Forschung als Stiftungszweck

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 5.798 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Dr. Jürgen Vogt (Vorsitzender), Frau Heike Dommsch (stellvertretende Vorsitzende), Frau Helga von Haselberg, Herr Fabian Rauch, Herr Prof. Dr. med. Stefan Zeuzem, Herr Dr. Hans-Jürgen Lütt, Frau Karin Reinhold-Kranz, Herr Winfried Blankenburg, Herr Marcus Klüssendorf (Geschäftsführer), Herr Dr. Thomas Bücker

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 1.039 in Frankfurt am Main erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2002 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Frankfurter Stiftung für krebskranke Kinder“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Frankfurt am MainLand HessenWissenschaft & ForschungGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2002