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Freiherr Sigmund von Haller'sche Familienstiftung Großgründlach

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Familienstiftung

Die Freiherr Sigmund von Haller'sche Familienstiftung Großgründlach ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 1874 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

Erhalt und Mehrung des beweglichen und unbeweglichen Stiftungsbesitzes, insbes.Pflege, Sicherung und Erhaltung des unter Denkmalschutz stehenden Schlosses Großgründlach, des gesamten Haller’schen Kunst- und Archivalienbesitzes, aller sonstigen geschichtlichen und kulturellen Werte der Hallerschen Familie und des die kulturellen Werte tragenden gesamtes Grundbesitzes
sowie Unterstützung von Mitgliedern der Freiherr von Haller’schen Familie Sigmundinischer Linie

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Denkmalpflege tun

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsadministrator

Organe

Familienrat und Stiftungsadministrator

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In München sind insgesamt 1.186 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 1874 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Freiherr Sigmund von Haller'sche Familienstiftung Großgründlach“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 07.05.2025. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Quellenabgleich am 28. August 2026: nach unseren Quellen nicht als gemeinnützig geführt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernDenkmalpflegeKunst & KulturFamilienstiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1874