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Stiftung Kulturerbe Bayern

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gemeinnützig

Die Stiftung Kulturerbe Bayern ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2018 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

die Förderung
a) von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO),
b) des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO),
c) des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO),
d) der Heimatpflege und der Heimatkunde (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO),
e) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten dieser Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO)

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Denkmalpflege: der Hintergrund

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Stiftung wird durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei andere Mitglieder des Stiftungsvorstands gemeinsam vertreten.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 1.186 Stiftungen mit Sitz in München verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2018 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung Kulturerbe Bayern“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.