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Freiherrlich von Reitzenstein'sche Familienpräbenden- Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Freiherrlich von Reitzenstein'sche Familienpräbenden- Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Reuth b.Erbendorf.[1] Sie ist seit 1851 anerkannt.

Wofür diese Stiftung da ist

Unterstützung von weiblichen nicht verheirateten Mitgliedern der Familie von Reitzenstein.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsverwaltung

Organe

Familienrat und Stiftungsverwaltung

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Reuth b.Erbendorf ist dies der einzige Eintrag des Verzeichnisses. Eine eigene Städteseite gibt es dafür nicht; die Einträge der Umgebung stehen über das Bundesland zur Verfügung.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1851 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Freiherrlich von Reitzenstein'sche Familienpräbenden- Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 27.02.2014. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Quellenabgleich am 28. August 2026: nach unseren Quellen nicht als gemeinnützig geführt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land BayernStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1851