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GEMA-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 1977

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der steuerlichen Vorschriften durch
a) die selbstlose Unterstützung bedürftiger Komponisten, Textdichter sowie Musikverleger und deren Angehöriger durch einmalige oder laufende Zuwendungen;
b) die Förderung von Komponisten und Textdichtern durch die Gewährung von zweckgebundenen Ausbildungsbeihilfen; zweckgebundene Zuwendungen für die mit der künstlerischen Tätigkeit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Aufwendungen; zweckgebundene Zuwendungen für musikalische Produktionen, Pilotprojekte, Wettbewerbe und Publikationen; die Verleihung von Preisen; Durchführung von Forschungsprojekten mit besonderem Bezug auf die zeitgenössische Musik oder Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen zu solchen Forschungsprojekten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Rosenheimer Str. 11
81667 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, sind jeweils zwei gemeinsam zur Vertretung berechtigt.

Organe

Vorstand und Beirat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterGEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Gegründet1977
Anerkennung19.01.1977
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 1.186 Stiftungen mit Sitz in München verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 1977 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:56. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung