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Gemeindestiftung Peffingen

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Peffingen · anerkannt 1993

gemeinnützig

Stiftungszweck

1) Zweck der Stiftung ist es, die Ortsgemeinde Peffingen, die Katholische Kirchengemeinde Holsthum Peffingen betreffend und Einwohner von Peffingen zu unterstützen bzw. zu entlasten, soweit ihre Mittel dazu ausreichen.
Dies darf nur im Rahmen der in Abs. 2 genannten Bereichen entsprechend der Abgabenordnung (§§ 51 – 68) erfolgen:
2) a) in der Jugend- und Seniorenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 4), in der Förderung und Betreuung von Behinderten (§ 53 Nr. 1)
b) die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5)
c) die Förderung der Gesundheitspflege und des Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3)
d) die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21)
e) in der Pflege des Ortes und der Gemarkung im Rahmen der Denkmalpflege, der Landespflege, des Naturschutzes, des Umweltschutzes, des Klimaschutzes, des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 und 8) und der Ortsverschönerung § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22.
f) Förderung der Erziehung und Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7)
g) Förderung des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 12)
h) Förderung des Verbraucherschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 16)
i) in der Erhaltung des weltlichen und kirchlichen Brauchtums und der Geschichte des Ortes (§ 52 Abs. 2 Nr. 23)
j) in der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25)
k) in der Förderung der Unterhaltung und Pflege des Friedhofes (§ 52 Abs. 2 Nr. 26)
l) in der Unterhaltung und Ausschmückung der Filialkirche (§ 54 Abs. 2)
m) die Förderung des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13)
3) Die Stiftung kann sowohl operativ als auch fördernd tätig werden und im Rahmen des Stiftungszweckes die Geschäftsführung und Verwaltung unselbständiger Stiftungen bzw. Stiftungsfonds übernehmen.
4) Die Stiftung kann zur Erfüllung des Stiftungszweckes Zeitstiftungen entgegennehmen.
5) Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Kontaktdaten

Anschrift

Kirchstraße 5
54668 Peffingen

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1992
Anerkennung1993
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1993 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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