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Gemeindestiftung Peffingen

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gemeinnützig

Die Gemeindestiftung Peffingen ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Peffingen.[1] Sie wurde 1992 errichtet und 1993 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Kunst & Kultur und Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

1) Zweck der Stiftung ist es, die Ortsgemeinde Peffingen, die Katholische Kirchengemeinde Holsthum Peffingen betreffend und Einwohner von Peffingen zu unterstützen bzw. zu entlasten, soweit ihre Mittel dazu ausreichen. Dies darf nur im Rahmen der in Abs. 2 genannten Bereichen entsprechend der Abgabenordnung (§§ 51 – 68) erfolgen: 2) a) in der Jugend- und Seniorenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 4), in der Förderung und Betreuung von Behinderten (§ 53 Nr. 1) b) die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5) c) die Förderung der Gesundheitspflege und des Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3) d) die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21) e) in der Pflege des Ortes und der Gemarkung im Rahmen der Denkmalpflege, der Landespflege, des Naturschutzes, des Umweltschutzes, des Klimaschutzes, des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 und 8) und der Ortsverschönerung § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22. f) Förderung der Erziehung und Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7) g) Förderung des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 12) h) Förderung des Verbraucherschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 16) i) in der Erhaltung des weltlichen und kirchlichen Brauchtums und der Geschichte des Ortes (§ 52 Abs. 2 Nr. 23) j) in der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25) k) in der Förderung der Unterhaltung und Pflege des Friedhofes (§ 52 Abs. 2 Nr. 26) l) in der Unterhaltung und Ausschmückung der Filialkirche (§ 54 Abs. 2) m) die Förderung des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13) 3) Die Stiftung kann sowohl operativ als auch fördernd tätig werden und im Rahmen des Stiftungszweckes die Geschäftsführung und Verwaltung unselbständiger Stiftungen bzw. Stiftungsfonds übernehmen. 4) Die Stiftung kann zur Erfüllung des Stiftungszweckes Zeitstiftungen entgegennehmen. 5) Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Gemeindestiftung Peffingen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Rheinland-PfalzKunst & KulturSport & FreizeitGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1993