Gemeindestiftung Peffingen
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gemeinnützig
Die Gemeindestiftung Peffingen ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Peffingen.[1] Sie wurde 1992 errichtet und 1993 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Kunst & Kultur und Sport & Freizeit.
Stiftungszweck
1) Zweck der Stiftung ist es, die Ortsgemeinde Peffingen, die Katholische Kirchengemeinde Holsthum Peffingen betreffend und Einwohner von Peffingen zu unterstützen bzw. zu entlasten, soweit ihre Mittel dazu ausreichen. Dies darf nur im Rahmen der in Abs. 2 genannten Bereichen entsprechend der Abgabenordnung (§§ 51 – 68) erfolgen: 2) a) in der Jugend- und Seniorenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 4), in der Förderung und Betreuung von Behinderten (§ 53 Nr. 1) b) die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5) c) die Förderung der Gesundheitspflege und des Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3) d) die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21) e) in der Pflege des Ortes und der Gemarkung im Rahmen der Denkmalpflege, der Landespflege, des Naturschutzes, des Umweltschutzes, des Klimaschutzes, des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 und 8) und der Ortsverschönerung § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22. f) Förderung der Erziehung und Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7) g) Förderung des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 12) h) Förderung des Verbraucherschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 16) i) in der Erhaltung des weltlichen und kirchlichen Brauchtums und der Geschichte des Ortes (§ 52 Abs. 2 Nr. 23) j) in der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25) k) in der Förderung der Unterhaltung und Pflege des Friedhofes (§ 52 Abs. 2 Nr. 26) l) in der Unterhaltung und Ausschmückung der Filialkirche (§ 54 Abs. 2) m) die Förderung des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13) 3) Die Stiftung kann sowohl operativ als auch fördernd tätig werden und im Rahmen des Stiftungszweckes die Geschäftsführung und Verwaltung unselbständiger Stiftungen bzw. Stiftungsfonds übernehmen. 4) Die Stiftung kann zur Erfüllung des Stiftungszweckes Zeitstiftungen entgegennehmen. 5) Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen von Stiftungsmitteln besteht nicht.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Gleicher Zweck
- Kulturstiftung ”VOX CLAMANTIS Dresden
- BürgerStiftung Herdecke Herdecke
- Haus Kreyenberg Stiftung Wittingen
- SüdniedersachsenStiftung Göttingen
- Sartorius-Herbst-Stiftung Mühldorf a. Inn
- Bottroper Bürgerstiftung Bottrop
- Dr. Hermann Schmitt-Vockenhausen Bad Soden am Taunus
- Anne Zangemeister Stiftung Wismar
- Zweck-Übersicht
In Rheinland-Pfalz
- Familie Dr. Jürgen Ziegler-Stiftung Kaiserslautern
- Hospital zu Gondorf Kobern-Gondorf
- Schick/Zwick-Stiftung Speyer
- Koblenzer Sportstiftung Koblenz
- Ebernburg-Stiftung Bad Kreuznach
- Gerda und Kuno Pieroth Stiftung Bingen am Rhein
- Hochgesand-Stiftung für Pathologie Mainz
- Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung Kirn
- Alle in Rheinland-Pfalz
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Gemeindestiftung Peffingen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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