Stiftung24

Georg-Leffers-Stiftung

Sitz in Oldenburg · anerkannt 2003

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist, geistig oder körperlich stark behinderten Kindern und Jugendlichen, insbesondere aus sozialschwachen Familien, zur Erlangung eigener Fähigkeiten und Fertigkeiten, damit ein weitgehend von Dritten unabhängiges Leben geführt werden kann, die notwendige finanzielle Förderung zu geben. Außerdem Förderung von behinderten Studenten, soweit staatliche oder andere Zuwendungen nicht oder nicht in der notwendigen Höhe in Anspruch genommen werden können. Des weiteren Förderung von Gemeinnützigen Einrichtungen, die dem vorgenannten Zweck entsprechend Förderungen anbieten, wenn es sich dabei nicht um den Ersatz von gestrichenen staatlichen Leistungen handelt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

D -
26122 Oldenburg

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung08.10.2003
StiftungsaufsichtArL Weser-Ems
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 122 in Oldenburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2003 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung