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Hl. Geistspitalstiftung Landshut

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigkommunale Stiftung

Hinweis zur Jahresangabe

Das Landesverzeichnis nennt als Entstehungszeitpunkt "um 1208". Eine jahresgenaue Angabe liegt nicht vor.

Warum die Register oft kein Jahr nennen und wie sich die Angaben zu unabhängigen Quellen verhalten, zeigt die Auswertung der ältesten Einträge.

Die Hl. Geistspitalstiftung Landshut ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Landshut.[1] Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken durch den Betrieb der Altersheime "Hl. Geistspital" und "Magdalenenheim" Landshut. Sie gewährt darin würdigen alten, in erster Linie bedürftigen oder minderbemittelten Personen Unterkunft, Verpflegung und sonstige Pflege. Aufgenommen werden Personen beiderlei Geschlechts aus Landsht ohne Konfessions- oder Standesunterschied. Soweit es die Platzverhältnisse gestatten, können auch außerhalb Landshuts wohnende Personen aufgenommen werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Organe der Stadt Landshut

Organe

Organe der Stadt Landshut

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Hl. Geistspitalstiftung Landshut“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 13.02.2023. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.