S24STIFTUNG24

Stiftung Kulturzukunft Bayern

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Kulturzukunft Bayern ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Förderung a) der Kunst und Kultur, b) der kulturellen Bildung, c) von Wissenschaft und Forschung im Bereich Kultur und Politik.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Je zwei Mitglieder des Stiftungsvorstands vertreten die Stiftung gemeinsam. Mit den Stimmen aller Mitglieder des Stiftungsvorstands kann einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern des Stiftungsvorstands Einzelvertretungsmacht erteilt werden. Zur Unterstützung im Rahmen der Geschäftsführung können duch Beschluss des Stiftungsvorstands auch besondere Vertreter i.S.d. § 30 BGB bestellt werden, die die Stiftung im Rahmen eines festzulegenden Geschäftskreises (auch zur Erfüllung der Geschäfte der laufenden Verwaltung der Stiftung) gemeinsam mit einem Mitglied des Stiftungsvorsands oder einzeln vertreten; die Vertretungsmacht des Stiftungsvorstands bleibt unberührt.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung Kulturzukunft Bayern“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.