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Geschwister-Klipstein-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Geschwister-Klipstein-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Laubach.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Erhaltung und Pflege des künstlerischen Nachlasses von Felix und Editha Klipstein. Der Stiftungszweck wird inbesondere verwirklicht durch 1. Ausstellungen 2. Herausgabe von Schriften aus dem Nachlass der Künstler (Tagebücher und andere Schriften) 3. Vorträge und Bildungsveranstaltungen 4. Forschungs- und Archivierungsarbeiten 5. Restaurierung von Sammlungsstücken und Neuerwerb. Stiftungszweck ist auch die Errichtung eines Museums (oder eine ähnliche Einrichtung) im "Klipstein-Turm" in Laubach, wenn dieser aufgrund einer letztwilligen Verfügung der derzeitigen Eigentümerin Christiane Klipstein in das Stiftungsvermögen übergeht In diesem Fall gehört auch die Erhaltung der Gräber der Familie Klipstein auf dem Laubacher Friedhof zum Stiftungszweck.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.910 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Christiane Klipstein (stellv. Vorsitzende), Frau Dr. Anna Ananieva (Vorsitzende)

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Laubach sind insgesamt 6 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 6 in Laubach erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 2012 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Geschwister-Klipstein-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:LaubachLand HessenBildung & ErziehungKunst & KulturWissenschaft & ForschungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2012