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Gisela und Peter W. Schatt Stiftung

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gemeinnützig

Die Gisela und Peter W. Schatt Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung insbesondere im Bereich der Musikpädagogik einschließlich der Musikdidaktik. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung insbesondere im Bereich der Musikpädagogik für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die
(1.) Förderung von Promotionsvorhaben durch Gewährung von Promotionsstipendien, Druckkostenzuschüssen, Geldern zur gezielten Materialbeschaffung,
(2.) finanzielle Förderung der weiterführenden wissenschaftlichen oder musikalischen Ausbildung nach einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss,
(3.) finanzielle Unterstützung der Organisation und/oder Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen im Bereich der Musikpädagogik,
(4.) finanzielle Unterstützung der Organisation und/oder Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben im Bereich der Musikpädagogik,
(5.) Vergabe von Forschungsaufträgen im Bereich der Musikpädagogik,
wobei die Förderung von Promotionsvorhaben (1.) gegenüber den weiteren Fördermaßnahmen (2.-5.) vorrangig erfolgen soll. Die nachrangig genannten Förderzwecke sollen erst unterstützt werden, wenn keine oder nicht ausreichend geeignete Stipendiaten vorhanden sind, die Mittel für ein angemessenes Stipendium nicht ausreichen oder neben der Förderung von Promotionsvorhaben nach (1.) Mittel verbleiben.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Wissenschaft & Forschung als Stiftungszweck

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

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Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2015 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Gisela und Peter W. Schatt Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HamburgLand HamburgWissenschaft & ForschungGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2015