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Graf von Deym'sche Nikolaus-Stiftung

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gemeinnützig

Die Graf von Deym'sche Nikolaus-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Poing.[1] Sie ist seit 1991 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

es zu helfen, wo die Not der Menschen am Größten ist (§ 2 Ziff. 1 Satz 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand ist gesetzlicher Vertreter der Stiftung, führt deren Geschäfte und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich (§ 8 Ziff. 1 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus einer Person, die, wenn möglich stets Nachkomme der Eltern des Stifters, der Eheleute Joseph Graf von Deym und Marie-Theres Gräfin von Deym, oder Ehegatte eines Nachkommen sein soll (§ 7 Ziff. 1 der Stiftungssatzung). Das Stiftungsvorstandsamt endet nach Ablauf von drei Jahren seit der Bestellung. Wiederbestellung ist möglich (§ 7 Ziff. 3 Satz 1 und 3 der Stiftungssatzung).

Organe

Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Poing sind insgesamt 4 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 1991 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Graf von Deym'sche Nikolaus-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:PoingLand BayernMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1991