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Stiftung zur Unterstützung von Frauen, Alleinerziehenden und Hausgehilfen

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Stiftung zur Unterstützung von Frauen, Alleinerziehenden und Hausgehilfen ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 1991 und 1999. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung von bedürftigen Frauen, die Gewährung von Hilfen an bedürftige alleinerziehende Frauen und Männer sowie die Gewährung von Unterstützungsleistungen und Jubiläumszuwendungen an bedürftige Hausgehilfen mit Sitz im Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Stiftung zur Unterstützung von Frauen, Alleinerziehenden und Hausgehilfen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Neustadt an der WeinstraßeLand Rheinland-PfalzMildtätigkeitStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1991