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Stiftung zur Unterstützung von Frauen, Alleinerziehenden und Hausgehilfen

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Die Stiftung zur Unterstützung von Frauen, Alleinerziehenden und Hausgehilfen ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße.[1] Sie wurde 1999 errichtet und 1991 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung von bedürftigen Frauen, die Gewährung von Hilfen an bedürftige alleinerziehende Frauen und Männer sowie die Gewährung von Unterstützungsleistungen und Jubiläumszuwendungen an bedürftige Hausgehilfen mit Sitz im Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Neustadt an der Weinstraße sind insgesamt 34 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1991 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Stiftung zur Unterstützung von Frauen, Alleinerziehenden und Hausgehilfen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Neustadt an der WeinstraßeLand Rheinland-PfalzMildtätigkeitStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1991