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Großherzog-Ernst-Ludwig-Jubiläumsstiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Großherzog-Ernst-Ludwig-Jubiläumsstiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Rodgau.[1] Sie ist seit 1917 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Zweck laut Satzung

Einwohnern oder früheren Einwohnern der ehemaligen Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen, die als Soldaten von in diesen Provinzen aufgestellten Truppenteilen durch Kriegseinwirkung Schaden erlitten haben, Zuwendungen zu geben. Familienangehörige dieser Soldaten können ebenfalls berücksichtigt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Familie & privatnützig: der Hintergrund

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Helmut Weipert (Kuratoriumsvorsitzender), Klaus Schäfer, Rainer Wilker, Manfred Wallner

Organe

Kuratorium

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Diese Stiftung gehört zu den 11 in Rodgau erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1917 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Großherzog-Ernst-Ludwig-Jubiläumsstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:RodgauLand HessenFamilie & privatnützigStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1917