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Günter und Vera Faasch Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2016

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung unterstützt kranke, benachteiligte, behinderte Kinder in Deutschland. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe und Erziehung, des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und des Sports sowie mildtätiger Zwecke. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen für die genannten Zwecke.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) die unmittelbare Förderung von kranken, benachteiligten, behinderten Kindern, z.B. durch finanzielle oder materielle Unterstützung,
b) Maßnahmen, die der Rehabilitation und der Entwicklung von kranken, benachteiligten, behinderten Kindern dienen, z.B. Kuren,
c) Projekte, die der Verwirklichung des Stiftungszwecks dienen, auch gemeinsam mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wie z.B. die Fördergemeinschaft Kinderkrebs-Zentrum Hamburg e.V.
d) die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke an andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Palmaille 59
22767 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

StifterVera Faasch
Gegründet2015
Anerkennung2016
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2016 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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