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Hamburgische Kulturstiftung

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gemeinnützig

Die Hamburgische Kulturstiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 1988 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege und Kunst & Kultur.

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur in Hamburg.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch :
- Förderung kultureller Vorhaben aller Kunstsparten;
- Förderung neuer Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur;
- Förderung der Bewahrung, der Sicherung und des Erwerbs wertvoller Bau- und Kulturdenkmäler, von Kunstgegenständen und Sammlungen;
- Förderung und Unterstützung der Arbeit von Künstlern bei der Durchführung ihrer künstlerischen Arbeiten nach Maßgabe der vom Stiftungsrat zu erlassenden Richtlinien.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Dr. Michael Schäfer (Vorsitzender)|Ilka von Bodungen

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1988 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Hamburgische Kulturstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HamburgLand HamburgDenkmalpflegeKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1988