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Hans-Ramsl-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Steinhöring · anerkannt 2012

gemeinnützig

Stiftungszweck

Förderung der Heimatpflege durch die Erhaltung, Sicherung, Renovierung, Sanierung oder Neuschaffung von Kulturgütern mit christlichem Bezug, die in der Gemeinde Steinhöring gelegen sind oder Bezug zur Gemeinde Steinhöring aufweisen (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Heimat & Brauchtum tun

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Berger Straße 3
85643 Steinhöring

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Jeweils zwei Mitglieder des Stiftungsvorstands vertreten die Stiftung gemeinschaftlich (§ 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern. Ein Vorstandsmitglied ist der jeweilige 1. Bürgermeister der Gemeinde Steinhöring für die Dauer seiner Amtszeit. Die beiden anderen Mitglieder werden – vorbehaltlich der Regelung des Absatzes 4 – vom Gemeinderat der Gemeinde Steinhöring auf die Dauer von sechs Jahren gewählt, wobei die Wahl unabhängig von einer Zugehörigkeit zum Gemeinderat möglich ist. Bei vorzeitigem Ausscheiden wird das neue Mitglied nur für den Rest der Amtszeit gewählt (§ 6 Abs. 3 Satz 1 bis 4 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterHans Ramsl
Anerkennung27.02.2012
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Steinhöring erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 2012 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:48. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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