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Heidi und Hans-Jürgen Hänsch Stiftung

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gemeinnützig

Die Heidi und Hans-Jürgen Hänsch Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Herzlake.[1] Sie ist seit 2005 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Bildung & Erziehung.

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung des Kinderschutzes und durch die Förderung von Kindern aus sozial schwachen Familien, insbesondere Waisen und Halbwaisen. Dazu gewährt die Stiftung insbesondere nach Ableben des Stifters Patenschaften und Stipendien an die vorstehend benannten Personenkreise. Zu Lebzeiten des Stifters wird der Stiftungszweck insbesondere durch Spenden an entsprechend tätige Organisationen verwirklicht. Nebenzweck der Stiftung ist die Versorgung der nächsten Angehörigen des Stifters. Die Zuwendungen an die nächsten Angehörigen dürfen insgesamt jedoch ein Drittel des jährlichen Einkommens der Stiftung nicht überschreiten (§ 58 Nr. 5 AO).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Herzlake verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2005 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Niedersachsen, Eintrag „Heidi und Hans-Jürgen Hänsch Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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