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Heidi und Hans-Jürgen Hänsch Stiftung

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gemeinnützig

Die Heidi und Hans-Jürgen Hänsch Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Herzlake.[1] Sie ist seit 2005 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Bildung & Erziehung.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung des Kinderschutzes und durch die Förderung von Kindern aus sozial schwachen Familien, insbesondere Waisen und Halbwaisen. Dazu gewährt die Stiftung insbesondere nach Ableben des Stifters Patenschaften und Stipendien an die vorstehend benannten Personenkreise. Zu Lebzeiten des Stifters wird der Stiftungszweck insbesondere durch Spenden an entsprechend tätige Organisationen verwirklicht. Nebenzweck der Stiftung ist die Versorgung der nächsten Angehörigen des Stifters. Die Zuwendungen an die nächsten Angehörigen dürfen insgesamt jedoch ein Drittel des jährlichen Einkommens der Stiftung nicht überschreiten (§ 58 Nr. 5 AO).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Niedersachsen, Eintrag „Heidi und Hans-Jürgen Hänsch Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 4. Februar 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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