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Heilig-Geist-Spitalstiftung Neuötting

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigkommunale Stiftung

Die Heilig-Geist-Spitalstiftung Neuötting ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Neuötting.[1] Sie ist seit 1900 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

a) Unterstützung des Alten- und Pflegeheims des Bayerischen Roten Kreuzes in Neuötting
b) Unterhaltung der Hl.-Geist-Spitalkirche in Neuötting
c) Betreuung und Fürsorge für alte Mitbürger in Neuötting

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Soziales & Wohlfahrt

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 9.785 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird von den Organen der Stadt Neuötting vertreten und verwaltet.

Organe

Stadt Neuötting

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Neuötting sind insgesamt 4 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 1900 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Heilig-Geist-Spitalstiftung Neuötting“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:NeuöttingLand BayernSoziales & WohlfahrtKommunale StiftungGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1900