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Helmut und Evamarie Köhnemann - Stiftung

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Die Helmut und Evamarie Köhnemann - Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bremen.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Gesundheit, Internationales & Entwicklung, Soziales & Wohlfahrt und Umwelt, Natur & Tiere.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, insb. der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 UmStDurchvVO), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, Förderung der öffentlichen Gesundheitswesens- und pflege, der Rettung aus Lebensgefahr, Schutz von Ehe und Familie, der Jugendhilfe, des Naturschutzes, der Landschaftspflege, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz, Völkerverständigung, Denkmalschutz und -pflege.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Denkmalpflege: der Hintergrund

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Bremen führt 328 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 301 in Bremen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 2015 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bremen, Eintrag „Helmut und Evamarie Köhnemann - Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 25.06.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.