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Hendrik und Susanne Laeppché Familienstiftung

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Familienstiftung

Die Hendrik und Susanne Laeppché Familienstiftung ist eine Familienstiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Wettenberg.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die: (1) Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung der Stifter sowie der Abkömmlinge der Stifter. Als Abkömmling bezeichnet diese Stiftungssatzung -die leiblichen gemeinsamen Nachkommen in gerader Linie. -Personen, die im Zeitpunkt ihrer Adoption durch ein Mitglied der Stifter-Familie minderjährig waren. Als Minderjährige werden nur Personen bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres berücksichtigt. -Stiefkinder von Mitgliedern der Stifter-Familie, sofern die beiden nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllt sind: - Das Stiefkind muss in dem Zeitpunkt, in dem der leibliche Elternteil die Ehe mit dem Mitglied der Stifter-Familie eingegangen ist, minderjährig gewesen sein. Als Minderjährige werden nur Personen bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres berücksichtigt. -Das jeweilige Mitglied der Stifter-Familie muss als Stiefelternteil schriftlich gegenüber dem Stiftungsvorstand erklären, dass das jeweilige Stiefkind den sonstigen Abkömmlingen im Sinne dieser Satzung gleichgestellt wird und eine Adoption nicht möglich ist. Wurde eine Familienversammlung eingerichtet, muss eine solche Erklärung auch dieser gegenüber erfolgen. Die Begünstigten der Stiftung werden in dieser Stiftungssatzung auch als Stifter-Familie bezeichnet. (2) Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit der Stifter-Familie in der Generationenfolge. (3) Zukunftsorientierte Verwaltung und Weiterentwicklung stiftungsverbundener Unternehmen, sobald die Stiftung solche erworben, erhalten oder errichtet hat.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig tun

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 2.548 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Hendrik Eisenhart Laeppché (Vorstandsvorsitzender und Stifter), Frau Susanne Laeppché (Stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Stifterin)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Von den 54 Stiftungen mit Sitz in Wettenberg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Diese Stiftung gehört zu den 54 in Wettenberg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 2024 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Hendrik und Susanne Laeppché Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:WettenbergLand HessenFamilie & privatnützigFamilienstiftungFamilienstiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2024