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Hermann und Minna Gebler Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Hermann und Minna Gebler Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 1985 und 1995. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung durch: a) selbstlose Unterstützung von behinderten Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder ein Einkommen haben, das die steuerlichen Bedürftigkeitsgrenzen nach § 53 AO 1977 nicht übersteigt, b) Unterstützung von als steuerbegünstigt (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich) anerkannten Institutionen, die den unter vorstehendem Buchstaben a) genannten Personenkreis betreuen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Hermann und Minna Gebler Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.