S24STIFTUNG24

Hessische Lesebuch-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Hessische Lesebuch-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hofheim am Taunus.[1] Sie ist seit 1950 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Zweck laut Satzung

Förderung des muttersprachlichen Unterichts durch Spenden an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen/ Förderschulen im Lande Hessen zur Beschaffung von Lektüre und die Unterstützung behinderter Personen im Sinne des § 52 Nr. 1 AO durch geldwerte Zuwendungen, insbesondere an die Interessengemeinschaft für Behinderte e.V. (IfB) in Wiesbaden/Schlangebad-Georgenborn

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Soziales & Wohlfahrt

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 9.786 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Dietmar Albrecht (Vorsitzender), Frau Dr. Carola Eunicke-Morell (stellv. Vorsitzende), Frau Sarah Hiller (Geschäftsführerin), Frau Monika Bollhorst-Mühl, Herr Dieter Lerch, Herr Paul Leimeister, Frau Elisabeth Pomp, Frau Ariane Lerch

Organe

Verwaltungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 18 Stiftungen mit Sitz in Hofheim am Taunus verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1950 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Hessische Lesebuch-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Hofheim am TaunusLand HessenSoziales & WohlfahrtStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1950