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HGA-Stiftung für Heimatpflege und Naturschutz

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gemeinnützig

Die HGA-Stiftung für Heimatpflege und Naturschutz ist eine Stiftung mit Sitz in Bingen am Rhein.[1] Sie ist seit 2000 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum und Umwelt, Natur & Tiere.

Satzungszweck

Zwecke der Stiftung sind:
1.
die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 6 AO),
2.
die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO),
3.
die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO).
Die Stiftungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
1.
die Erforschung der Heimatgeschichte und der heimatlichen Natur;
2.
Bewahrung der Kultur- und Naturdenkmäler in Weiler,
3.
Förderung von Maßnahmen und Vorhaben, die dem nachhaltigen Erhalt der heimatlichen Kulturlandschaft dienen. Hierzu zählt auch der Erwerb, die Anpachtung, die Pflege und Bewirtschaftung von land- und auch forstwirtschaftlich genutzten und ungenutzten Flächen sowie Gewässern und Teichen. Die Pflege und Bewirtschaftung kann durch die Stiftung gegen Entgelt (Pacht) auch an Dritte delegiert werden.
4.
Förderung von Forschungsarbeiten für die Dokumentation der Heimatgeschichte, ins-besondere der Geschichte von Weiler bei Bingen,
5.
Aufbau eines Archivs für Zeit- und Heimatgeschichte (Bücher, Zeitschriften, Ton- und Bildträger, Fotos, Filme, DIAs, Dokumente, u. ä.), das auch für Forschungszwecke zugänglich sein soll,
6.
Förderung der Heimatpflege sowohl hinsichtlich der Dorfgestaltung als auch der kulturellen Arbeit innerhalb der Weilerer Dorfgemeinschaft;
7.
Zusammenarbeit mit Institutionen, Vereinen, Zusammenschlüssen und Gesellschaften mit gleicher Zielsetzung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Bingen am Rhein sind insgesamt 7 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 7 in Bingen am Rhein erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 2000 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „HGA-Stiftung für Heimatpflege und Naturschutz“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.