S24STIFTUNG24

Hildegard und Dietmar Heimes Familienstiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Familienstiftung

Die Hildegard und Dietmar Heimes Familienstiftung ist eine Familienstiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lennestadt.[1] Sie ist seit 2020 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist: Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung der Stifter sowie der gemeinsamen Abkömmlinge der Stifter. Als Abkömmling bezeichnet diese Stiftungssatzung
- die leiblichen Nachkommen in gerader Linie, sowie
- Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Adoption durch ein Mitglied der Stifter-Familie minderjährig waren.
Die Begünstigten der Stiftung werden in dieser Stiftungssatzung auch als Stifter- Familie bezeichnet. Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit der Stifter-Familie in der Generationenfolge. Zukunftsorientierte Verwaltung und Weiterentwicklung stiftungsverbundener Unternehmen. Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung insbesondere zum Erhalt der Arbeitsplätze auch in dem Fall, dass die Verwirklichung der Zwecke nach den Absätzen 1 und 2 unmöglich geworden ist. Stiftungsverbundene Unternehmen im Sinne dieser Stiftungssatzung sind insbesondere Personen- und Kapitalgesellschaften, an denen die Stiftung unmittelbar oder mittelbar Gesellschaftsanteile hält, aber auch Vereine, Organisationen oder andere Rechtspersönlichkeiten nach dem deutschen oder einem anderen ausländischen Gesellschaftsrecht. Förderung und Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und sonstigen gemeinnützigen Organisationen, die in Lennestadt Oedingen ansässig sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Familie & privatnützig

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Dietmar Heimes (Stifter), Frau Hildegard Heimes (Stifterin)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2020 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Hildegard und Dietmar Heimes Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:LennestadtLand HessenFamilie & privatnützigFamilienstiftungFamilienstiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2020