Stiftung24

Hoormann-Stiftung - Kunststiftung im Donnersbergkreis

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Kirchheimbolanden · anerkannt 2024

gemeinnützig

Satzungszweck

1) Die Stiftung soll ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO) verfolgen.
2) Zwecke der Stiftung sind vorrangig der Erhalt und die Verbreitung des künstlerischen Lebenswerks von Hermann Hoormann und Christine Hoormann geb. Rothfuß (nachfolgend gemeinsam kurz „Stifter“), ferner die Förderung von lebenden bildenden Künstlern, deren Werk ausschließlich oder überwiegend der Kunstrichtung des „phantastischen Realismus“ zuzuordnen ist und ausschließlich oder überwiegend gegenständlich arbeiten. Die Förderung von Fotografie, Objektkunst, sonstigen mehrdimensionalen Darbietungen und Installationen soll ausgeschlossen sein.
3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Betrieb und Unterhaltung der Ausstellungshalle in der Friedenstraße in Bolanden mit regelmäßigen Öffnungszeiten für Besucher, in der das künstlerische Lebenswerk der Stifter zeitweise auszustellen ist. Die Ausstellungszeiten werden vom Stiftungsvorstand nach dessen pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Förderungswürdigen Künstlern im Sinne der Ziffer 1) soll Gelegenheit gegeben werden, in der Ausstellungshalle temporäre künstlerische Veranstaltungen durchzuführen. Hierbei ist es der Stiftung gestattet, den vorgenannten Künstlern eine kostenfreie Nutzung der Ausstellungshalle zu ermöglichen.
b) Veröffentlichungen, die auf das künstlerische Lebenswerk der Stifter sowie auf den Betrieb der Ausstellungshalle aufmerksam machen sollen.
c) Verkauf von Radierungen, die die Stifter bereits selbst zu Lebzeiten vervielfältigt haben, wobei für die dauerhafte Ausstellung stets ein Exemplar zurückbehalten werden soll, das den Zusatz „b.a.t.“ trägt.
d) Reproduktion von künstlerischen Werken der Stifter sowie deren Verkauf,
e) Förderung der künstlerischen Bildung und Erziehung, insb. auch durch die Veranstaltung von Workshops in Bereichen der bildenden Künste.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Uhlandstr. 2
67292 Kirchheimbolanden

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2024
Anerkennung2024
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Von den 6 Stiftungen mit Sitz in Kirchheimbolanden verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2024 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis