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Hoormann-Stiftung - Kunststiftung im Donnersbergkreis

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gemeinnützig

Die Hoormann-Stiftung - Kunststiftung im Donnersbergkreis ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Kirchheimbolanden.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

1) Die Stiftung soll ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO) verfolgen. 2) Zwecke der Stiftung sind vorrangig der Erhalt und die Verbreitung des künstlerischen Lebenswerks von Hermann Hoormann und Christine Hoormann geb. Rothfuß (nachfolgend gemeinsam kurz „Stifter“), ferner die Förderung von lebenden bildenden Künstlern, deren Werk ausschließlich oder überwiegend der Kunstrichtung des „phantastischen Realismus“ zuzuordnen ist und ausschließlich oder überwiegend gegenständlich arbeiten. Die Förderung von Fotografie, Objektkunst, sonstigen mehrdimensionalen Darbietungen und Installationen soll ausgeschlossen sein. 3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) Betrieb und Unterhaltung der Ausstellungshalle in der Friedenstraße in Bolanden mit regelmäßigen Öffnungszeiten für Besucher, in der das künstlerische Lebenswerk der Stifter zeitweise auszustellen ist. Die Ausstellungszeiten werden vom Stiftungsvorstand nach dessen pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Förderungswürdigen Künstlern im Sinne der Ziffer 1) soll Gelegenheit gegeben werden, in der Ausstellungshalle temporäre künstlerische Veranstaltungen durchzuführen. Hierbei ist es der Stiftung gestattet, den vorgenannten Künstlern eine kostenfreie Nutzung der Ausstellungshalle zu ermöglichen. b) Veröffentlichungen, die auf das künstlerische Lebenswerk der Stifter sowie auf den Betrieb der Ausstellungshalle aufmerksam machen sollen. c) Verkauf von Radierungen, die die Stifter bereits selbst zu Lebzeiten vervielfältigt haben, wobei für die dauerhafte Ausstellung stets ein Exemplar zurückbehalten werden soll, das den Zusatz „b.a.t.“ trägt. d) Reproduktion von künstlerischen Werken der Stifter sowie deren Verkauf, e) Förderung der künstlerischen Bildung und Erziehung, insb. auch durch die Veranstaltung von Workshops in Bereichen der bildenden Künste.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Organe

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Hoormann-Stiftung - Kunststiftung im Donnersbergkreis“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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