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Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Mainz · anerkannt 1990

Wofür diese Stiftung da ist

1. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Spitzensports in Rheinland-Pfalz. Maßnahmen in diesem Zusammenhang gelten Personen, Personengruppen, Vereinen und Einrichtungen, soweit sie im Strukturgefüge des rheinland-pfälzischen Sports verankert sind.
2. Die Förderung des Spitzensports durch die Sporthilfe erfolgt insbesondere durch
2.1 die Unterstützung von leistungssportlich orientierten Vereinen und Verbänden,
2.2 finanzielle wie materielle Zuwendungen an Leistungssportlerinnen und Leistungssportler für deren besondere, der Ausübung des Leistungssports geschuldete, Aufwendungen,
2.3 finanzielle wie materielle Hilfen im Falle schwieriger sozialer Lebenssituationen von Sportlerinnen und Sportlern,
2.4 die Unterstützung von Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern im Rahmen ihrer beruflichen Aus- und Weiterbilddung,
2.5 die Unterstützung des Olympiastützpunktes Rheinland-Pfalz/Saarland,
2.6 sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Leistungssport in Rheinland-Pfalz.
3. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Soziales & Wohlfahrt als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 9.785 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Rheinallee 1
55116 Mainz

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1989
Anerkennung1990
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Mainz sind insgesamt 147 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 1990 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung