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Hospital Neuhausen zu Horchheim

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gemeinnützig

Die Stiftung „Hospital Neuhausen zu Horchheim“ ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Worms.[1] Sie ist seit 1729 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Religion & Kirche.

Stiftungszweck

1) Die Stiftung fördert und unterstützt mildtätige Zwecke, insbesondere durch die finanzielle Unterstützung unbemittelter Waisenkinder und sonstiger Hilfsbedürftiger, in den unter § 3 genannten Stiftungsgemeinden. 2) Dieser Zweck wird verwirklicht durch Verwendung der nicht zum Erhalt des Stiftungsvermögens benötigten Erträge zur finanziellen Unterstützung von: a) bedürftigen minderjährigen Voll- und Halbwaisen. Die Bedürftigkeit liegt dann vor, wenn es keine unterhaltspflichtigen Verwandten gibt und der notwendige Lebensunterhalt nicht durch eigenes Vermögen oder durch etwaige Ansprüche auf Hinterbliebenenrente gedeckt werden kann. Nichteheliche Kinder sind den ehelichen Kindern gleich gestellt. b) sonstige Hilfebedürftige, die wegen Alter oder Krankheit ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst erwerben können. 3) Reichen die Erträge nicht aus, um alle unter a) und b) genannten Bedürftigen zu unterstützen, sind die Erträge in der aufgeführten Reihenfolge zu verwen-den. Konfession und Nationalität spielen bei der Verteilung keine Rolle. 4) Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Stiftungsgemeinden im Sinne der Gemeindeordnung gehören.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Organe

Verwaltungskommission

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Hospital Neuhausen zu Horchheim“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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