Hospital Neuhausen zu Horchheim
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Worms-Horchheim · anerkannt 1729
gemeinnützig
Stiftungszweck
1) Die Stiftung fördert und unterstützt mildtätige Zwecke, insbesondere durch die finanzielle Unterstützung unbemittelter Waisenkinder und sonstiger Hilfsbedürftiger, in den unter § 3 genannten Stiftungsgemeinden.
2) Dieser Zweck wird verwirklicht durch Verwendung der nicht zum Erhalt des Stiftungsvermögens benötigten Erträge zur finanziellen Unterstützung von:
a) bedürftigen minderjährigen Voll- und Halbwaisen. Die Bedürftigkeit liegt dann vor, wenn es keine unterhaltspflichtigen Verwandten gibt und der notwendige Lebensunterhalt nicht durch eigenes Vermögen oder durch etwaige Ansprüche auf Hinterbliebenenrente gedeckt werden kann. Nichteheliche Kinder sind den ehelichen Kindern gleich gestellt.
b) sonstige Hilfebedürftige, die wegen Alter oder Krankheit ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst erwerben können .
3) Reichen die Erträge nicht aus, um alle unter a) und b) genannten Bedürftigen zu unterstützen, sind die Erträge in der aufgeführten Reihenfolge zu verwen-den. Konfession und Nationalität spielen bei der Verteilung keine Rolle.
4) Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Stiftungsgemeinden im Sinne der Gemeindeordnung gehören.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Religion & Kirche als Stiftungszweck
Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Höhlchenstr. 33
67551 Worms-Horchheim
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Organe
Verwaltungskommission
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1729 |
|---|---|
| Anerkennung | 1729 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Worms-Horchheim verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
In Worms-Horchheim sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Anerkennungsjahr 1729 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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