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Hospital zu Biedenkopf

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gemeinnützig

Die Stiftung „Hospital zu Biedenkopf“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Biedenkopf.[1] Sie ist seit 1419 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Religion & Kirche.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Ergänzung der öffentlichen Armenpflege der Stadt Biedenkopf, alte gebrechliche Personen aus der Stadt Biedenkopf zu unterstützen bzw. zu unterhalten, der Stadt Biedenkopf aus den Einkünften eines jährlichen Zuschusses als Beitrag zu den Kosten der allgemeinen Armenpflege zu gewähren. In der noch vorhandenen Kapelle gottesdienstliche Verrichtungen durch die Geistlichen der ev. Gemeinde Biedenkopf vornehmen zu lassen und Unterstützungen an einzelne arme Personen gewähren.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Pfarrer Ralf Ruckert (1. Vorsitzender), Bgm. Jochen Achenbach (stellv. Vorsitzender)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Biedenkopf sind insgesamt 8 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 1419 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Hospital zu Biedenkopf“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:BiedenkopfLand HessenMildtätigkeitReligion & KircheGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1419