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Hospital zu Gudensberg

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gemeinnützig

Die Stiftung „Hospital zu Gudensberg“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gudensberg.[1] Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts. Das seit 1365 bestehende Hospital ist dazu bestimmt, älteren und sozial schwachen Personen in der Stadt Gudensberg eine Wohnung zu einem günstigen Mietpreis zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck unterhält die Stiftung ein geeignetes Hospitalgebäude.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Gunnar Hartmann Pfarrer (Vorsitzender), Frau Sina Best (stellv. Vorsitzende), Herr Walter Berle (Beisitzer), Herr Romanus Baldermann (Beisitzer)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Hospital zu Gudensberg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land HessenMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen Rechts