Hospital zum Heiligen Geist und Lienaustift
Sitz in Neustadt in Holstein · anerkannt 1344
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist es, hilfsbedürftige und würdige ältere Bürger der Stadt Neustadt in Holstein im Sinne des
§ 53 Abgabenordnung (AO 1977, BGBL. I S. 613 vom 16. März 1976) durch Bereitstellung preisgünstiger Wohnungen zu unterstützen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Mildtätigkeit
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Am Markt 1
23730 Neustadt in Holstein
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.
Organe
Vorstand besteht aus 5 Personen und zwar: a) dem Bürgermeister / der Bürgermeisterin bzw. dessen / deren Stellvertreter/in als Vorsitzendem/Vorsitzender, b) dem Propsten/der Pröpstin bzw. dem dienst ältesten Geistlichen / der dienst ältesten Geistlichen als stellvertretendem Vorsitzenden bzw. als stellvertretender Vorsitzender, c) zwei Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung bzw. deren persönliche Vertreter, d) einem vom Stiftungsvorstand zu wählenden Verwalter bzw. Verwalterin.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 22.01.1344 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Ostholstein |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Neustadt in Holstein verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 1344 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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