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HSSH Hartmut Sebold Stiftung Hamburg

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gemeinnützig

Die HSSH Hartmut Sebold Stiftung Hamburg ist eine Stiftung mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2020 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur, der Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Volksbildung, der Jugend- und Altenhilfe, des Sports und der Mildtätigkeit.
Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die
Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Stiftung wird ihre gemeinnützigen und ihre mildtätigen Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Sie kann hierzu Projekte durchführen, z.B. Informations- und/oder Diskussionsveranstaltungen, Einrichtungen und Zweckbetriebe unterhalten.
Die Stiftung kann ihre Zwecke auch im Ausland verwirklichen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Zwecke in- und ausländischer Hilfspersonen bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen zu solchen Hilfspersonen wird die Stiftung jeweils so ausgestalten, dass das Wirken der Hilfspersonen wie eigenes Wirken der Stiftung anzusehen ist. Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Stiftung erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Stiftungsmittel unverzüglich eingestellt. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) finanzielle Zuwendungen und Sachzuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts und an bedürftige Einzelpersonen zur Verwirklichung der in Ziffer 2. genannten Zwecke.
b) die finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen und Projekten anderer steuerbegünstigter Körperschaften und juristischer Personen des öffentlichen
Rechts zur Verwirklichung der in Ziffer 2. genannten Zwecke.
c) die finanzielle Unterstützung für die Unterhaltung und Instandhaltung von Gebäuden und Einrichtungsgegenständen, die im Eigentum anderer steuerbegünstigter Körperschaften und juristischer Personen stehen, die selbst einzelne in Ziff. 2. genannten Zwecke verfolgen. Die Gebäude und Einrichtungsgegenstände müssen von den Empfängern für die Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2020 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „HSSH Hartmut Sebold Stiftung Hamburg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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