HSSH Hartmut Sebold Stiftung Hamburg
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gemeinnützig
Die HSSH Hartmut Sebold Stiftung Hamburg ist eine Stiftung mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2020 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Wissenschaft & Forschung.
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur, der Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Volksbildung, der Jugend- und Altenhilfe, des Sports und der Mildtätigkeit.
Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die
Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Stiftung wird ihre gemeinnützigen und ihre mildtätigen Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Sie kann hierzu Projekte durchführen, z.B. Informations- und/oder Diskussionsveranstaltungen, Einrichtungen und Zweckbetriebe unterhalten.
Die Stiftung kann ihre Zwecke auch im Ausland verwirklichen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Zwecke in- und ausländischer Hilfspersonen bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen zu solchen Hilfspersonen wird die Stiftung jeweils so ausgestalten, dass das Wirken der Hilfspersonen wie eigenes Wirken der Stiftung anzusehen ist. Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Stiftung erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Stiftungsmittel unverzüglich eingestellt. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) finanzielle Zuwendungen und Sachzuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts und an bedürftige Einzelpersonen zur Verwirklichung der in Ziffer 2. genannten Zwecke.
b) die finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen und Projekten anderer steuerbegünstigter Körperschaften und juristischer Personen des öffentlichen
Rechts zur Verwirklichung der in Ziffer 2. genannten Zwecke.
c) die finanzielle Unterstützung für die Unterhaltung und Instandhaltung von Gebäuden und Einrichtungsgegenständen, die im Eigentum anderer steuerbegünstigter Körperschaften und juristischer Personen stehen, die selbst einzelne in Ziff. 2. genannten Zwecke verfolgen. Die Gebäude und Einrichtungsgegenstände müssen von den Empfängern für die Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Antrag und Förderpraxis
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Die Anerkennung im Jahr 2020 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In Hamburg
Gleicher Zweck
- Elisabeth und Karl-Heinz Behnke Stiftung Hamburg
- Stiftung Nordfriesische Halligen Husum
- Rainer Adank-Stiftung Lüneburg
- LEGITAS-Stiftung Hamburg
- Bürgerstiftung Arnholt Osterholz-Scharmbeck Osterholz-Scharmbeck
- Stiftung zur Förderung begabter und bedürftiger Jugendlicher sowie junger Schriftsteller und Publizisten im Stefan-George-Haus in Bingen Neustadt an der Weinstraße
- Peter-Warschow-Sammelstiftung Hansestadt Greifswald
- Ernst Ludwig Theodor Bergmann-Stiftung Neustadt b.Coburg
- Zweck-Übersicht
Im Land Hamburg
- Geschwister v. Pressentin Stiftung Eilsleben
- Stiftung Johannes und Ella Hinsch zur Förderung des technischen Nachwuchses und der wissenschaftlichen Forschung
- Molckenbuhr'sche Stiftung für alte weibliche Dienstboten Norderstedt
- Stiftung Wissenschaft und Demokratie Kiel
- Dr. med. Curt Moeller-Gedächtnisstiftung zur Verbesserung der Sicherheit auf medizinisch-technischem Gebiet Bielefeld
- "Helene-Wilken-Stiftung" Stiftung zur Verbesserung der Lebenssituation allein erziehender Mütter Lüneburg
- Allmende-Bürgerstiftung Ahrensburg
- Eduard Bargheer-Stiftung Kriftel/Ts.
- Alle in Hamburg
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „HSSH Hartmut Sebold Stiftung Hamburg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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