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Ilse Blank-Mezger-Hesselberger-Stiftung

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gemeinnützig

Die Ilse Blank-Mezger-Hesselberger-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2023 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Zweck laut Satzung

die Förderung von
Kunst und Kultur; und
Wissenschaft und Forschung.
Im Rahmen dieser Stiftungszwecke ist insbesondere Zweck der Stiftung:
a) Die Förderung der Pflege und Erhaltung von Werken der Bildenden Kunst.
b) Die Unterstützung gemeinnütziger, der Öffentlichkeit zugänglicher
Einrichtungen zur Wahrung des künstlerischen Erbes und um Werke der
bildenden Kunst einem möglichst großen Kreis interessierter Personen in
uneigennütziger Weise zugänglich zu machen.
c) Die Förderung der Erforschung der Geschichte der Juden und des
Judentums in Deutschland, insbesondere auch unter Verwendung der im
Nachlass der Stifterin vorhandenen diesbezüglichen Dokumente.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Kunst & Kultur als Stiftungszweck

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist nur ein Mitglied im Stiftungsvorstand vorhanden, führt er die Geschäfte der Stiftung und vertritt er sie allein. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB und des Art. 14 Abs.1 Satz 1 BayStG befreit. Sind mehrere, höchstens aber drei Mitglieder bestellt, ist ein Vorsitzender zu bestimmen, der von den Beschränkungen des § 181 BGB und des Art. 14 Abs.1 Satz 1 BayStG befreit ist. Die anderen Mitglieder des Vorstands können durch Beschluss des Stiftungsrats von den Beschränkungen des § 181 BGB und des Art. 14 Abs.1 S.1 BayStG befreit werden. Der Vorsitzende vertritt die Stiftung immer allein. Anderen Mitgliedern des Vorstandes kann durch Beschluss des Stiftungsrates Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Ansonsten vertreten zwei Vorstandsmitglieder die Stiftung gemeinsam.

Organe

Vorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Von den 1.186 Stiftungen mit Sitz in München verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2023 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Ilse Blank-Mezger-Hesselberger-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernKunst & KulturWissenschaft & ForschungGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2023