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Israelitisches Krankenhaus in Hamburg

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gemeinnützig

Die Stiftung „Israelitisches Krankenhaus in Hamburg“ ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie wurde 1838 errichtet und 1839 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit und Mildtätigkeit.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Gesundheitspflege und mildtätiger Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb eines Krankenhauses. Weiter kann die Stiftung auch ein Hospiz oder eine Pflegeeinrichtung, in der pflegebedürftige Personen vor, wärend oder nach einer stationären Heilbehandlung zu behandeln bzw. nachzubetreuen sind, einrichten und betreiben oder sich an einem solchen Betrieb gesellschaftsrechtlich beteiligen oder diesen ideell und materiell unterstützen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 1839 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Israelitisches Krankenhaus in Hamburg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HamburgLand HamburgGesundheitMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1839