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Christliche Hospizstiftung Lahn-Dill

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Christliche Hospizstiftung Lahn-Dill ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herborn.[1] Sie ist seit 2009 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Gesundheit.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zwecke der Stiftung sind: a) die ambulante und stationäre Hospizarbeit zu fördern, durch die Gewährung von Zuschüssen, insbesondere die Unterstützung der Errichtung, Einrichtung und den Betrieb eines stationären Hospizes im nördlichen Lahn-Dill-Kreis (Dillenburg, Haiger, Herborn). b) Sterbenden und ihren Angehörigen Begleitung und Le-bensbeistand anzubieten auch durch Bereitstellung geistlichen Beitands. Darum ist ein seelsorgerisches Angebot, das sich an der Bibel dem Worte Gottes orientiert, zu leisten. Das bedeutet, dem Menschen am Lebensende in allen zentralen persönlichen Fragen der Versorgung zur Seite zu stehen. c) Die positiven Errungenschaften der Hospizbewegung und die Möglichkeiten palliativer Betreuung von Menschen in der Region Mittelhessen weiter verbreiten und zu fördern. d) Andere steuerbegünstigte Körperschaften, die dieselben oder ähnliche Aufgaben und Zwecke verfolgen, durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln zu unterstützen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Petra Schaaf (Vorsitzende), Herr Gerd-Walter Löb, Frau Maritta Müller

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2009 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Christliche Hospizstiftung Lahn-Dill“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HerbornLand HessenGesundheitStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2009