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Calvary-Chapel-Stiftung-Herborn

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Calvary-Chapel-Stiftung-Herborn ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herborn.[1] Sie ist seit 2003 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Religion & Kirche.

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung soll die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung religiöser Zwecke sein. Die Verfolgung des vorgenannten Zwecks soll insbesondere durch materielle und immaterielle Unterstützung des Vereins Calvary Chapel Herborn e.V. erfolgen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Religion & Kirche

Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 2.506 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Jürgen Werner, Herr Jens Minnert

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Herborn sind insgesamt 5 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 2003 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Calvary-Chapel-Stiftung-Herborn“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HerbornLand HessenReligion & KircheGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2003